Erklärung zur Einhaltung der Abgabevorschriften nach EU-VO 2019/11481
(Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffe für Explosivstoffe)
Sehr geehrte Damen und Herren,
seit 01.02.2021 ist die EU-Verordnung 2019/1148 über die Vermarktung
und Verwendung von Ausgangsstoffe für Explosivstoffe in Kraft.
Demnach sind wir gesetzlich verpflichtet, vor jeder geschäftlichen Transaktion bzw.
einmal jährlich, bei Chemikalien, die der o.g. Verordnung unterliegen, folgende
Informationen bei unseren Kunden abzufragen:
• Ausweisdokument der Kontaktperson, die Ihre Firma gegenüber der Firma
MAITEC Armaturen GmbH repräsentiert
• Geschäftsbereich, Firmenname, Firmenadresse, Firmenidentifikationsnummer
(bspw. USt-IdNr, )
• Voraussichtlicher Einsatzzweck der von Ihnen bei uns bezogenen Produkte
Sollten Sie Fragen haben oder benötigen Sie Unterstützung bei der Abgabe der Kundenerklärung, wenden Sie sich gerne an Ihren gewohnten Ansprechpartner. Bitte beachten Sie,
dass wir Ihnen ohne diese Erklärung Produkte, die Ausgangsstoffe für Explosivstoffe enthalten seit Februar 2021 nicht mehr verkaufen und liefern dürfen!
Der private Besitz ist verboten und strafbar!
Wir bedanken uns herzlich für Ihre Unterstützung zur Einhaltung dieser gesetzlichen Vorgabe.